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Kosten einer Räumungsklage § Prozesskosten & mehr

Wenn ein Mieter trotz fristloser Kündigung nicht auszieht, kann der Vermieter eine Räumungsklage anstreben, doch was sind die Kosten einer Räumungsklage? Die Räumungsklage ist das letzte Mittel, um einen Mieter zum Auszug zu zwingen. Allerdings sind mit dieser Klage Kosten verbunden, über die Vermieter und Mieter informiert sein sollten. Aus diesem Grund erfahren Sie hier etwas über die Kosten einer Räumungsklage in Österreich.
Redaktion
Ein Beitrag der:
Mietrechtsinfo Redaktion
Anwalt für Mietrecht
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Wer übernimmt die Kosten für die Wohnungsräumung?

Grundsätzlichen bleiben die Kosten für eine Räumungsklage mit anschließender Delogierung erst einmal am Vermieter hängen. Auf jeden Fall muss er für den Mieter in Auslage treten. Ist die Klage erfolgreich, kann der Vermieter die Kosten anschließend vom Mieter zurückfordern. Eigentlich muss also der Mieter die Kosten für eine Räumungsklage zahlen. Leider haben Vermieter in der Praxis meist schlechte Karten, ihr Geld wiederzusehen. Weil der Mieter oftmals zahlungsunfähig ist, bleiben Vermieter häufig auf den Kosten sitzen.

Kosten der Klage für Vermieter

Für Vermieter am wichtigsten ist die Frage, wie hoch die Kosten für eine Räumungsklage im Einzelnen sind. Pauschal lässt sich diese Frage aus einem Grund nicht beantworten: Die genauen Kosten sind immer abhängig vom Streitwert des Verfahrens. Allerdings lassen sich mit der Nettokaltmiete die Kosten für eine Räumungsklage berechnen. Zunächst einmal hat der Kläger einen Gerichtskostenvorschuss zu entrichten, damit das Verfahren überhaupt in Gang kommt. Auch der Gerichtskostenvorschuss berechnet sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Wie hoch der Gerichtskostenvorschuss ist, wird durch das Gerichtskostengesetz geregelt. Und der Streitwert des Verfahrens wird im Falle einer Räumungsklage anhand der Monatskaltmiete ermittelt.
Infografik
Fakten zu den Kosten einer Räumungsklage

Beispiel 1

Bei einer Monatskaltmiete von 750 € beträgt der Streitwert des Verfahrens 9000 € (12 Monatskaltmieten). Die einfache Gerichtsgebühr liegt laut Tabelle bei diesem Streitwert bei ca. 222 €. Weil bei einem Urteil der dreifache Gebührenwert berechnet wird, hat der Kläger den dreifachen Wert als Gerichtskostenvorschuss zu entrichten. In diesem Fall beträgt der GKV also ca. 666 €.

Beispiel 2

Die Monatskaltmiete beläuft sich auf 250 €. Zusätzlich macht der Kläger vier Monate Mietrückstand geltend. Der Streitwert beträgt dann also 4000 € (12 Kaltmieten plus 1000 € Mietrückstand). Laut Tabelle fallen hier ca. 127 € Gerichtsgebühren an. Der dreifache Wert beläuft sich dann auf ca. 381 € Gerichtskostenvorschuss. Natürlich ist es mit dem Betrag für den Gerichtskostenvorschuss nicht getan. Zusätzlich zu tragen sind bei einer Räumungsklage Kosten für den Anwalt, eine Postpauschale und die Umsatzsteuer. Auch für die Anwaltsgebühr gibt es verbindliche Tabellen. Normalerweise berechnet ein Anwalt den 2,5-fachen Gebührenwert. Dieser setzt sich zusammen aus dem 1,3-fachen Satz für die Verfahrensgebühr und dem 1,2-fachen Satz für die Termingebühr.

Sie wollen eine Räumungsklage verhindern?

Ein Anwalt für Mietrecht kann Ihnen helfen eine Räumungsklage zu verhindern und kann Ihnen im Falle einer bereits bestehenden Klage unterstützen um den Prozess zu gewinnen.

Rechenbeispiel für eine Räumungsklage bei einer Nettokaltmiete von 500 €

Streitwert des Verfahrens6000 € (12*500)
Gerichtskostenvorschuss3*165 € = 495 €
Anwaltskosten2,5* 354 € = 885 €
PostpauschaleCa. 20 €
UmsatzsteuerCa. 170 €
GesamtkostenCa. 1570 €
Wie Sie sehen, sind die Kosten für eine Räumungsklage abhängig von dem Streitwert des Verfahrens. Logischerweise steigen die Kosten mit dem Streitwert an.

Prozesskosten bei Räumungsklage

Genauso wie beim Vermieter fallen auch beim Mieter Anwaltskosten an. Diese sind in etwa gleich hoch. Folglich setzen sich die gesamten Prozesskosten aus folgenden Komponenten zusammen:
  • Gerichtskostenvorschuss
  • Anwaltskosten des Vermieters (zzgl. Pauschalen und Umsatzsteuer)
  • Anwaltskosten des Mieters (zzgl. Pauschalen und Umsatzsteuer)
Gut zu wissen
Wer muss wann zahlen?
Im Falle eines Urteilsspruchs zugunsten des Vermieters hat der Mieter sämtliche Kosten der Räumungsklage zu tragen. Wenn der Urteilsspruch den Mieter begünstigt, ist der Vermieter in der Zahlungspflicht.

Sind die Kosten durch die Rechtsschutz-versicherung gedeckt?

Oftmals sind die Kosten für eine Räumungsklage nicht automatisch mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Grundsätzlich lassen sich aber private Rechtsschutzversicherungen abschließen, die eine Kostendeckung im Falle einer Räumungsklage vorsehen. Ob Ihre Versicherung die Kosten für Räumungsklagen abdeckt, können Sie in Ihren privaten Unterlagen einsehen. Wenn Sie Hilfe benötigen, ziehen Sie einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt zurate. Dieser berät und informiert Sie über Rechtsschutz, die Kosten für Räumungsklagen abdecken.

Beachten Sie
Auf die Leistungen achten
Achten Sie bereits beim Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung darauf, welche Leistungen genau enthalten sind. So sind Sie im Falle des Falls für alles gerüstet.

So sparen Vermieter bei den Räumungsklage Kosten

Vermieter können bei einer Zwangsräumung Kosten sparen, indem sie sämtliche als wertlos deklarierte Habseligkeiten des Mieters direkt entsorgen. Auf diese Weise sparen Sie die bei der Räumungsklage Kosten für die Einlagerung. Für den Fall, dass der Mieter seine Sachen nicht innerhalb der gesetzten Frist abholt, darf der Vermieter sie bei Versteigerungen veräußern. Mithilfe der sogenannten Berliner Räumung kann der Vermieter am meisten Kosten sparen. Bei einer Berliner Räumung wird kein Unternehmen beauftragt. Der Vermieter lagert das Mietereigentum eigenständig ein oder lässt es schlichtweg in der Wohnung. Kommt der Mieter der Aufforderung, die Sachen abzuholen, nicht nach, darf der Vermieter die Sachen entsorgen. Die Frist hierfür beträgt in der Regel einen Monat.

Höhe der Kosten für Mieter

Die Kosten einer Räumungsklage für Mieter können bei verlorenem Prozess hoch sein: Wenn der Räumungsklage des Vermieters stattgegeben wird, muss der Mieter sämtliche Kosten des Verfahrens tragen. Hierzu zählt der vom Vermieter anfangs bezahlte Gerichtskostenvorschuss und die Anwaltskosten des Vermieters. Gewinnt der Mieter den Prozess, muss der Vermieter die Kosten für die Räumungsklage tragen. Zusätzlich hat der Mieter die Kosten seines eigenen Anwalts zu tragen.

Vorausgesetzt natürlich, er hat einen beauftragt. Wenn Kosten für eine Zwangsräumung und / oder die Einlagerung des Mobiliars anfallen, ist der Mieter auch hier in der Zahlungspflicht. In der Realität ist es jedoch häufig der Vermieter, der auf all diesen Kosten für die Räumungsklage sitzen bleibt. Wenn der Mieter zahlungsunfähig ist, haben Vermieter schlechte Karten, rückwirkend an ihr Geld zu kommen. Wer die Kosten einer Räumungsklage letztlich zahlt, hängt nicht nur davon ab, wer den Prozess gewinnt. Es kommt auch auf die generelle Zahlungsfähigkeit an. Erfahren Sie in unserem Artikel Mieterschutz, ob dieser bei einer Räumungsklage hilft.

Anspruch auf Gratisräumung der Wohnung

Obwohl es Entrümpelungsfirmen gibt, die kostenfreie Räumungen anbieten, kommt dies für Räumungsklagen nicht in Frage. Bei einer Zwangsräumung muss immer sichergestellt werden, dass die Möbel zunächst eingelagert werden. Denn der Mieter hat innerhalb einer bestimmten Frist das Recht, sein Mobiliar abzuholen. Anders sieht das zum Beispiel bei privaten Haushaltsauflösungen oder auch Büroauflösungen aus: Hier dürfen Sie die Dienste einer kostenlosen Entrümpelungsfirma in Anspruch nehmen.

Günstige Art der Räumungsklage

Weil auf Vermieter bei der klassischen Delogierung durch den Gerichtsvollzieher oft recht hohe Kosten zukommen, suchen sie Alternativen. Bisher gibt es nur ein offiziell anerkanntes alternatives Räumungsmodell: die Berliner Räumung. Bei der Berliner Räumung hat der Vermieter ein Pfandrecht. Das bezieht sich auf alle Gegenstände in der Wohnung, die allein dem Mieter gehören. Hier werden also durch den Gerichtsvollzieher lediglich die Schlösser ausgetauscht. Alle Gegenstände verbleiben in der Wohnung. Nach einer Frist von zwei Monaten darf der Vermieter alle pfändbaren Gegenstände verwerten.

Einsparen von Kosten bei einer Räumungsklage

Bei einer Räumungsklage in Österreich Kosten zu sparen, ist recht kompliziert. Weil die Gerichtskosten und die Anwaltskosten gesetzlichen Regelungen unterliegen, kann hier nicht gespart werden. Allerdings ist es möglich, an den außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu sparen, wenn Sie mit Ihrem Anwalt eine Pauschale vereinbaren. Am günstigsten ist eine außergerichtliche Einigung der Streitigkeit. Wie zuvor beschrieben, lassen sich durch das Modell der Berliner Räumung Kosten für die Einlagerung der Möbel und Speditionen usw. vermeiden.

Verfahrenshilfe & Prozesskosten Hilfe

Prozesskostenhilfe ist immer dann möglich, wenn Sie finanziell selbst nicht in der Lage sind, ein Verfahren anzustreben. Die Verfahrenshilfe muss beantragt und genehmigt werden. Allerdings kann das Gericht nach einer Überprüfung der neuen finanziellen Situation ausgelegte Gelder innerhalb von drei Jahren zurückfordern.

Kosten der Räumungsklage steuerlich absetzbar in Österreich?

Rechtsanwaltskosten, die bei einer Räumungsklage entstehen, sind sofort steuerlich absetzbar. Dies gilt auch für laufende Beratungskosten zum Beispiel bei der Erstellung von Mietverträgen. Grundsätzlich sind die Kosten für eine Räumungsklage also steuerlich absetzbar. Lassen Sie sich von Ihrem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt beraten. Wenn Ihr Mieter keine Miete zahlt und Ihnen Ausfälle bei den Mieteinnahmen entstehen, kommt es auch hier in vielen Fällen zu Steuerminderungen. Erfahren Sie hier, wie Sie gute Anwälte für Mietrecht in Österreich finden.

Gewerbliche vs private Räumungsklage

Inwieweit sich die Kosten bei einer gewerblichen Räumungsklage von der einer privaten unterscheiden, kann pauschal nicht beantwortet werden. Grundsätzlich bemessen sich die Kosten einer Räumungsklage in Österreich immer am Streitwert des Verfahrens. Der Streitwert des Verfahrens wird anhand der Nettokaltmiete ermittelt. Da diese sowohl bei privaten als auch bei gewerblich vermieteten Räumen stark unterschiedlich sein kann, ist auch der Streitwert immer verschieden. Dementsprechend kann eine gewerbliche Räumungsklage sowohl günstiger als auch teurer ausfallen als eine private.

Anwaltskosten bei einer Räumungsklage

Über die Tabelle hinaus gibt es die Möglichkeit, mit Ihrem Anwalt ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Auch eine Abrechnung nach Stunden ist möglich. Informationen hierzu erhalten Sie im Rechtanwaltstarifgesetz und in den Allgemeinen Honorar-Kriterien für Anwälte. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Anwalt beraten. Die genauen Kosten bei einer Räumungsklage in Österreichsind abhängig vom Streitwert und nicht zuletzt auch von der Dauer des Verfahrens und dem Ablauf der Räumungsklage.

Wenn ein Verfahren mehrere Instanzen durchläuft, steigen natürlich auch die Kosten für die Räumungsklage in Österreich. Einen Überblick über die ungefähren Gebühren in Abhängigkeit vom Streitwert finden Sie in folgender Tabelle. Näher über die Kosten eines Anwalts für Mietrecht in Österreich informieren können Sie sich im Artikel „Was kostet ein Anwalt für Mietrecht in Österreich“ nachlesen.

Rechenbeispiel für eine Räumungsklage bei einer Nettokaltmiete von 500 €

Streitwert des Verfahrens6000 € (12*500)
Gerichtskostenvorschuss3*165 € = 495 €
Anwaltskosten2,5* 354 € = 885 €
PostpauschaleCa. 20 €
UmsatzsteuerCa. 170 €
GesamtkostenCa. 1570 €

Wie kann ein Anwalt für Mietrecht bei den Räumungsklage Kosten helfen?

Eine Räumungsklage für Mieter kann bei einem verlorenem Prozess teuer werden. Für den Fall, dass der Räumungsklage des Vermieters stattgegeben wird, muss der Mieter sämtliche Kosten des Verfahrens tragen. Dazu zählt auch der vom Vermieter anfangs bezahlte Gerichtskostenvorschuss und die Anwaltskosten des Vermieters. Deshalb ist es für einen Mieter meist von entscheidender Bedeutung entweder eine Räumungsklage zu vermeiden oder diese zumindest zu gewinnen. Dabei braucht er dann einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht.

Dieser kann, wenn er rechtzeitig eingebunden wird, ggf. die Räumungsklage noch verhindern und andere Möglichkeiten der Einigung mit einem Vermieter erarbeite. Für den Fall, dass eine Räumungsklage nicht mehr aufzuhalten ist, wird ein Anwalt für Mietrecht versuchen, im individuellen Fall die Gründe für die Räumung zu entkräften und einen Prozessgewinn für seinen Mandanten anstrengen, der ihm dann auch die Kosten des Verfahrens erspart. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht zur Räumungsklage und den Räumungsklage Kosten.

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FAQ: Räumungsklage Kosten

Mieter oder Vermieter – wer muss die Kosten einer Räumungsklage tragen? War die Klage erfolgreich, muss der Mieter die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Vermieters übernehmen.
Insgesamt liegen die Kosten bei einer Kaltmiete von 400 Euro im Bereich von 1.200 bis 2.000 Euro. Je höher die Miete ist, desto höher sind also auch die zu veranschlagenden Gebühren. Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher.
Im Falle einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann die Räumungsklage durch Zahlung der rückständigen Miete innerhalb der Schonfrist abgewendet werden. Obsiegt der Vermieter vor Gericht, kann er die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher zwangsräumen lassen.
Der Gerichtsvollzieher lagert bei einer klassischen Zwangsräumung die Möbel und die sonstigen Sachen des Mieters mit Hilfe einer Spedition in geeigneten Lagerräumen ein. Offensichtlichen Müll kann er auch vernichten. Dann hat der Mieter ebenfalls einen Monat Zeit, um seine Sachen gegen Geld auszulösen.
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