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Mietvertrag prüfen lassen § 17 Tipps für Mieter

Bevor man unterzeichnet sollte man auf jeden Fall den Mietvertrag prüfen lassen. Die Suche nach einer neuen Wohnung ist oft anstrengend und nervenaufreibend. Wenn man endlich die passende Wohnung gefunden hat, ist die Freude groß. Dennoch sollte man vor der Mietvertrags­unter­zeichnung einiges beachten und nicht zu voreilig sein. Bevor Sie zum Stift greifen, sollten Sie Ihren Mietvertrag prüfen lassen und sich so vor bösen Überraschungen schützen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen 17 Tipps, die Ihnen aufzeigen sollen, worauf Sie vor der Mietvertragsunterschrift unbedingt achten sollten.
Redaktion
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Mietrechtsinfo Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Tipp #1 Stimmen die Daten des Mieters überein?

Als erstes sollte man sichergehen, ob alle persönlichen Daten im Mietvertrag übereinstimmen. Obwohl dieser Tipp selbstverständlich erscheinen mag, schleichen sich bei der Dateneintragung hin und wieder Fehler ein. Damit ein Vertrag wasserdicht und wirksam ist, ist es jedoch wichtig, dass alle Daten stimmen. Eine Mietvertrag Prüfung sollte also mit der Kontrolle der Mieterdaten und Vermieterdaten beginnen.

Tipp #2 Mietkaution

Bereits vor der Erstellung des Mietvertrages ist es wichtig, mit dem Vermieter über die Höhe der Mietkaution zu sprechen. Im Übrigen darf die Mietkaution die Höhe von drei Nettokaltmieten nicht überschreiten. Natürlich darf die Mietkaution auch geringer sein. Als Mieter haben Sie das Recht, die Mietkaution in drei Raten zu bezahlen. Darüber hinaus ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution zum derzeit geltenden Spareckzins verzinsen zu lassen. Viele Mieter wissen nicht von dieser Regelung. Informieren Sie sich daher immer gut über Mieterschutz oder lassen Ihren Mietvertrag vom Anwalt prüfen, um ganz sicherzugehen.

Gut zu wissen
Unsere Mietrechtsexperten raten:
„Bestehen Sie bei der Wohnungsübergabe in Österreich auf ein lückenloses Wohnungs­übergabe­protokoll. Hier sollten insbesondere alle Mängel festgehalten werden, damit Sie später nicht zu Unrecht für Schäden belangt werden können, die Sie nicht verursacht haben.“

Tipp #3 Sind alle Daten der Mietwohnung richtig beschrieben und korrekt?

Wenn Sie Ihren Mietvertrag prüfen lassen, wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die Mietwohnung im Vertrag korrekt beschrieben wird. Hier geht es nicht nur darum, dass die richtige Zimmeranzahl angegeben wird, sondern um alle Details. Beispielsweise ist es wichtig, dass eine bereits vorhandene Einbauküche auch angegeben wird oder mündlich besprochene Zusätze wie eine Gartenmitbenutzung auch vertraglich festgehalten werden.

Infografik
Worauf Sie vor der Unterzeichnung
achten sollten

Tipp #4 Stimmt die eingetragene Fläche der Wohnung?

Auch wenn es zeitraubend ist und Sie für den bevorstehenden Umzug genug anderes zu organisieren haben: Lassen Sie nicht nur Ihren Mietvertrag prüfen, sondern auch die Fläche der Wohnung. Für den Fall, dass die Wohnfläche zehn Prozent geringer ist als angegeben beziehungsweise im Vertrag festgehalten, haben Sie einen Anspruch auf Anpassung der Miete. Wenn Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts Hilfe benötigen, holen Sie sich die Hilfe eines Anwalts für Mietrecht in Wien, Linz, Salzburg, Graz oder anderen österreichischen Bundesländern.

Sie wollen die Vertragsinhalte überprüfen?

Tipp #5 Sind alle Personen im Mietvertrag eingetragen?

Nicht zu unterschätzen ist die Pflicht, dass alle Personen, die in die Wohnung einziehen, auch im Mietvertrag genannt werden. Achten Sie beim Mietvertag kontrollieren also unbedingt auf die Richtigkeit der Angaben. Wenn Sie mit mehr Personen als angegeben in die Wohnung einziehen oder nachträglich weitere Personen einziehen lassen, riskieren Sie eine Räumungsklage bzw. Zwangsräumung. Achtung: Des Weiteren sind die Kosten einer Räumungsklage nicht zu unterschätzen.

Tipp #6 Entspricht die Miete der üblichen Miethöhe?

Bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben, informieren Sie sich über die ortsüblichen Miethöhen. Eine gute Orientierung bietet hier der Mietspiegel, den Sie über die jeweilige Gemeinde anfordern können. Darüber hinaus gilt in vielen Städten und Gemeinden mittlerweile die sogenannte Mietpreisbremse. Diese legt fest, dass die Miete bei Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Wenn Sie Ihren Mietvertrag prüfen lassen, lassen Sie auch checken, ob die Höhe der Miete gerechtfertigt ist.

Tipp #7 Ist die Miethöhe wie besprochen?

Überdies achten Sie bei der Mietvertrag Prüfung darauf, dass die angegebene Miete der ausgemachten Miete entspricht. Obwohl dieser Tipp überflüssig erscheinen mag: Eine falsche Zahl ist schnell überlesen. Das kann im Falle einer falsch angegebenen Miete eine Menge unnötigen Stress und Ärger nach sich ziehen.

Tipp #8 Prüfung der Betriebskosten im Mietvertrag ist ratsam

Beim Mietvertrag prüfen lassen ist es empfehlenswert, gesondert nach den Betriebskosten zu schauen. Oftmals kommt es vor, dass die Betriebs­kosten­abrechnung zu hoch ist. Indem Sie die Betriebskosten bereits gemeinsam mit dem Mietvertrag prüfen lassen, beugen Sie einer im Nachhinein zu hohen Betriebs­kosten­abrechnung vor. Auf diese Weise ersparen Sie sich eine Menge Arbeit.

Tipp #9 Mietvertragsdauer

Ein unbefristeter Mietvertag ist für Mieter grundsätzlich besser als ein befristeter. Wenn Sie aber einen befristeten Mietvertrag abschließen, muss der Grund für die Befristung im Vertrag angegeben werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Befristung unwirksam. Wenn ein Mietvertrag befristet ist, kann weder der Mieter noch der Vermieter vor Ablauf der Frist kündigen. Damit ist die Länge des Mietverhältnisses für beide Seiten klar geregelt.

Sie wollen die Angaben im Vertrag richtigstellen?
Ein Anwalt für Mietrecht überprüft die Vertragsinhalte des Mietvertrags um die Richtigkeit der Klauseln zu gewähren.

Tipp #10 Kündigungsfrist im Mietvertrag klar geregelt?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnräume beträgt drei Monate. An diese Frist müssen sich sowohl Mieter als auch Vermieter halten, wenn sie einen Mietvertrag kündigen möchten. Beim Mietvertrag prüfen lassen ist es wichtig, auf die Angabe der Kündigungsfrist im Vertrag zu achten. Vermieter dürfen zudem nur dann kündigen, wenn ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt.

Beachten Sie
Kündigungsfrist von 3 Monaten
Grundsätzlich wird ein Mietvertrag immer mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt. Wenn Sie also beispielsweise Anfang April eine Kündigung verfassen, können Sie erst zum 31. Juli kündigen, weil der April schon begonnen hat.

Tipp #11 Ist ein Zeitmietvertrag gültig?

Ein Zeitmietvertrag ist nur dann gültig, wenn im Mietvertrag ein Grund für die Befristung angegeben wird. Dieser kann beispielsweise ein geplanter späterer Eigenbedarf des Vermieters oder ein geplanter Auslandsaufenthalt des Mieters sein. Wird die Angabe eines Grundes im Vertrag vergessen, ist der Zeitmietvertrag ungültig und es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Hierauf sollte geachtet werden, wenn Sie Ihren Mietvertrag prüfen lassen.

Tipp #12 Ist eine Staffelmiete oder Indexmiete besprochen worden?

Staffelmieten und Indexmieten sind nur wirksam, wenn sie im Mietvertrag festgehalten werden. Zudem dürfen sie nicht den gesetzlichen Regelungen zuwiderlaufen. Beispielsweise darf eine vereinbarte Indexmiete nicht die Regelungen zur Mietpreisbremse unterlaufen. Für den Fall einer vereinbarten Staffelmiete erhöht sich die Miete zum vereinbarten Zeitpunkt automatisch, muss jedoch dann immer mindestens ein Jahr gelten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mieter an die Erhöhung der Miete zu erinnern.

Tipp #13 Gibt es für beide Parteien eine Kündigungs­ausschluss­klausel?

Wenn Sie als Mieter Ihren Mietvertrag prüfen lassen, bedenken Sie, dass eine gegenseitige Kündigungs­ausschluss­klausel nur dem Vermieter Vorteile bietet. Eine Kündigungs­ausschluss­klausel hindert den Mieter für eine gewisse Zeit daran, die Wohnung kündigen zu können. So kann der Mieter auch bei einem Jobwechsel nicht so leicht aus dem Vertrag raus. Der Vermieter hingegen darf ohnehin nur dann kündigen, wenn ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt. Deswegen sollen Sie sich gut überlegen, ob Sie eine gegenseitige Kündigungs­ausschluss­klausel im Mietvertrag akzeptieren wollen.

Gut zu wissen
Auf Mietrecht spezialisierten Anwalt beauftragen
Wenn Sie einen Mietvertrag prüfen lassen, beauftragen Sie hierfür am besten einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt. Die Kosten für einen Mietrechtanwalt in Österreich sind erstens überschaubar und zweitens schützt Sie die Prüfung des Mietvertragsdurch einen Anwalt vor Fehlern.

Tipp #14 Kleinreparatur­klausel und Schönheits­klausel im Mietvertrag enthalten?

Bevor Sie einen Mietvertrag in Österreich unterschreiben, überprüfen Sie die Regelungen zu Kleinreparaturen und die Schönheitsklausel und informieren sich gut über Ihre Rechte und Pflichten. Ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt berät Sie gern. Oftmals werden Mietern zu viele Pflichten auferlegt und diese akzeptieren dies durch ihre Unterschrift, ohne davon zu wissen. Deshalb unterschreiben Sie nicht zu voreilig, sondern lassen den Mietvertrag eingehend prüfen.

Tipp #15 Ist eine Untervermietung im Mietvertrag geregelt?

Um Streitigkeiten zu vermeiden, bestehen Sie auf eine Regelung zur Untervermietung im Mietvertrag. Verwandte beispielsweise dürfen Sie für eine bestimmte Zeit bei sich aufnehmen. Anders sieht es allerdings bei Bekannten oder Freunden aus. Grundsätzlich muss der Vermieter über eine Untervermietung informiert werden, um die Betriebskosten angleichen zu können. Und der Vermieter hat das Recht, Nachweise über die Bonität des Untermieters einzufordern.

Tipp #16 Haustierhaltung

Obwohl Vermieter nicht das Recht haben, Haustiere zu verbieten, ist es immer besser, die Möglichkeit einer Tierhaltung vertraglich festzuhalten. Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich gestattet. Trotz der gesetzlichen Bestimmungen kann der Vermieter die Tierhaltung in Einzelfällen nach einer Prüfung verbieten. Dies ist dann der Fall, wenn ein Tier besondere Auffälligkeiten hat, die beispielsweise für andere Hausbewohner nicht tragbar sind.

Tipp #17 Mietvertrag prüfen lassen vom Anwalt

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist eine Mietvertrag Prüfung dringend empfehlenswert. Informieren Sie sich bei einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt unverbindlich darüber, welche Kosten beim Mietvertrag prüfen lassen auf Sie zukommen. Obwohl viele Mieter davon ausgehen, den Mietvertrag gut genug geprüft zu haben, lauern an vielen Stellen Fettnäpfchen. Geschulte Rechtsanwälte wissen, worauf es bei der Unterzeichnung von Mietverträgen ankommt und beraten Sie gern.

Wie kann ein Anwalt für Mietrecht beim Mietvertrag prüfen lassen helfen?

Wenn man sicher sein will, dass ein neuer Mietvertrag auch keine unerkannten Fallstricke enthält, sollte man ihn vor der Unterschrift von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht prüfen lassen. Dabei kann ein Anwalt den Mietvertrag auf typische problematische Regelungen in Mietverträgen hin überprüfen. Wichtig sind hierbei z. B. Regelungen zum Mietzins oder zu den Kündigungsmodalitäten, sowie auch die Regelungen zur Abrechnung der Betriebskosten. Auch sollte man bestimmte Sondervereinbarungen, wie z. B. für Staffelmieten hinsichtlich ihrer Rechtsmäßigkeit prüfen lassen.

Außerdem sind oftmals auch besondere Regelungen zur Kautionshöhe zu klären. Hierbei kann ein erfahrener Anwalt für Mietrecht einen zukünftigen Mieter auf Problembereich hinweisen und ihn aufklären, welche Punkte des Mietvertrages ggf. nochmals einer Besprechung mit dem zukünftigen Vermieter bedürfen. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht zum Mietvertrag prüfen lassen.

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FAQ: Mietvertrag prüfen lassen

Wenn der Vermieter etwas in den Vertrag hineinschreibt, was gegen Treu und Glauben verstößt, überraschend oder intransparent (schwer verständlich) ist oder in anderer Weise gegen das Gesetz verstößt, dann ist diese Regelung ungültig, auch wenn der Mieter sie unterschrieben hat.
Im Mietvertrag sollte genau stehen, wer in die Mietwohnung einzieht. Nur wer den Mietvertrag unterschreibt, ist auch Mieter. Wenn man ohne das Wissen des Vermieters weitere Personen in der Wohnung wohnen lässt, kann man mit einer Abmahnung, oder im schlimmsten Fall, mit einer Kündigung rechnen.

Ob alteingesessen oder frisch zugezogen, Mieter sind meist besorgt, wenn der Eigentümer ihrer Wohnung wechselt. Hierbei ist jedoch die Übernahme des Mietvertrags bei Eigentümerwechsel vorgeschrieben. Da der Mietvertrag gültig bleibt, ist eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel nur im Rahmen des alten Vertrages möglich.

Für Mieter gilt: Je weniger im Mietvertrag steht, desto besser. Steht in dem Papier nichts zu Schönheitsreparaturen wie zum Beispiel Streichen und Tapezieren, dann ist automatisch der Vermieter dafür verantwortlich.
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