Mietkaution wird nicht ausgezahlt § Möglichkeiten & Folgen
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Mietrechtsinfo Redaktion
- Bei offenen Forderungen wie z. B. der Heizkostenabrechnung ist die Einbehaltung der Kaution problematisch, da es hierzu leider kein eindeutiges Gesetzt in Österreich gibt.
- Der Vermieter muss die Mietkaution samt Zinsen unverzüglich nach Auszug des Mieters zurückzahlen.
- Findet eine zeitnahe Rückzahlung nach Auszug nicht statt, kann der Mieter die Mietkaution zurückfordern und den Vermieter zur Rückzahlung der Kaution auffordern.
- Reagiert der Vermieter nicht auf die Rückforderung kann ein Mieter eine Schlichtungsstelle einschalten, um eine außergerichtliche Einigung mit dem Vermieter zur Rückzahlung der Kaution zu erzielen.
Wann darf die Kaution einbehalten werden?
Grundsätzlich gibt es zwei Fälle, bei denen der Vermieter die Mietkaution nach Wohnungskündigung einbehalten darf. Erstens kann der Vermieter die Kaution einbehalten, wenn es einen unberechtigten Mietrückstand gibt. Zweitens darf der Vermieter die Kaution oder Teile davon einbehalten, wenn Beschädigungen in der Wohnung oder im Haus vorliegen, die über die normale Nutzung des Mietobjektes hinausgehen.
Mietkaution wird nicht ausgezahlt wegen Mietrückständen
Wenn am Ende des Mietverhältnisses Mietschulden beziehungsweise noch offene Mietzahlungen an den Vermieter bestehen, darf der Vermieter die Kaution einbehalten. Das dient als Sicherheit für den Vermieter, um offene Forderungen verrechnen zu können.
Gerechtfertigte Einbehaltung der Kaution
Beschädigungen in der Wohnung sind wohl einer der häufigsten Gründe, weswegen Vermieter die Kaution einbehalten oder zumindest teilweise. Denn wenn Sie einen Schaden in der Wohnung angerichtet haben, dann müssen Sie leider auch dafür aufkommen. Allerdings kann der Vermieter nicht von Ihnen verlangen, dass Sie den vollen Preis für den beschädigten Gegenstand bezahlen. Stattdessen müssen Sie nur noch so viel bezahlen, wieviel der Gegenstand noch wert ist.
Sonderfall: Keine klare Gesetzeslage bei nachträglichen Forderungen
Bei offenen Forderungen wie beispielsweise der Heizkostenabrechnung nach dem HeizKG, behält der Vermieter oftmals die Mietkaution solange ein, bis alle Rechnungen beglichen wurden. Das ist oft ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter, da es hierzu leider kein eindeutiges Gesetzt in Österreich gibt. Falls Ihr Vermieter die Kaution bis zur Abrechnung einbehält, darf es keinesfalls die gesamte Kaution sein!
Beispiel 1: Sprung im Waschbecken
Ihnen ist etwas ins Waschbecken gefallen und das Waschbecken hat jetzt einen Sprung. Im Falle des Waschbeckens wird eine Nutzungsdauer von 30 Jahren veranschlagt. Haben Sie das Waschbecken nun 10 Jahre genutzt, müssen sie nur noch zwei Drittel der Kosten für ein neues Waschbecken bezahlen.
Beispiel 2: Wohnungstür beschädigt
Haben Ihre Kinder ausversehen eine Wohnungstür beim Spielen demoliert, dann gilt auch hier die Abnutzungsdauer von 30 Jahren. Sollte die Tür älter als 30 Jahre sein, dann müssen sie als Mieter laut Mietrecht dem Vermieter dafür nichts mehr bezahlen.
Beispiel 3: Löcher in den Wänden:
Ein drittes beliebtes Beispiel sind Löcher in den Wänden, die über eine normale Benutzung hinausgehen. Zu beachten: die Löcher von abgehangenen Bilder zählen nicht dazu. Nur, wenn die Löcher über die normale Nutzung hinausgehen, kann der Vermieter gegebenenfalls die Kosten für die Beseitigung dieser verlangen und einen Teil der Kaution einbehalten.
prüfen lassen?
Wann muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?
Der Vermieter muss die Mietkaution samt Zinsen unverzüglich nach Auszug des Mieters zurückzahlen. Es wird davon ausgegangen, dass der Vermieter die Kaution nicht gleichzeitig mit der Rückgabe der Wohnung an den Mieter zurück zu bezahlen hat. Stattdessen wird ihm eine gewisse ortsübliche Frist eingeräumt. Somit hat er Zeit die Wohnung auf Mängel zu überprüfen. Nichtsdestotrotz wird eine Frist von zwei bis vier Wochen als angemessen angesehen, um die Rückzahlung der Kaution zu veranlassen. Wie bereits erwähnt, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob der Vermieter die Kaution wegen eventuell späteren Heizkostenabrechnungen auch noch länger einbehalten darf.
Rückzahlungsaufforderung durch den Mieter
Ist die Frist zur Rückzahlung der Kaution abgelaufen, so kann der Mieter die Mietkaution zurückfordern. Der Mieter sollte den Vermieter bestimmt und eindeutig zur Rückzahlung der Kaution auffordern. Schicken Sie dem Vermieter ein Schriftstück, um einen Beweis zu haben. Am besten lassen Sie dieses Schreiben Ihrem Vermieter per Einschreiben zukommen.
Gegenwehr vom Vermieter
Macht der Vermieter Gegenansprüche geltend, so haben sie erst einmal das Recht auf einen verminderten Rückzahlungsbetrag. Dies kann er allerdings nur in Höhe, für die ein voraussichtliches Sicherheitsbedürfnis besteht wie z.B. wenn er Reparaturen vornehmen muss, weil die Wohnung Schäden hat, die über die normale Nutzung hinausgehen. Weiterhin kann es vorkommen, dass der Vermieter auf eine noch nicht erfolgte Betriebskostenabrechnung verweist.
Daher kann er im Einzelfall auch eine Überlegungsfrist von mehr als sechs Monaten beantragen. Allerdings darf er auch hier nur einen Teilbetrag der Kaution einbehalten. Behält der Vermieter auch nach Aufforderung weiterhin ohne eine Begründung die Mietkaution ein, so schicken Sie ihm einen weiteren Brief. Darüber hinaus können sie auch eine Mail schicken mit der Aufforderung der Rückzahlung bis zu einem gewissen Stichtag.
Letzte Möglichkeiten für Mieter
Sollte der Vermieter der Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution nicht nachkommen, so bleiben Ihnen als Mieter zwei Möglichkeiten.
Schlichtungsstelle
Die erste Möglichkeit bietet Ihnen einen Gang zu einer Schlichtungsstelle, um eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Vermieter zur Rückzahlung Ihrer Kaution zu erzielen. Schlichtungsstellen gibt es in vielen größeren Gemeinden in Österreich wie unter anderem in Wien, Salzburg oder Innsbruck. Hier erhält man umfassende Beratung wie auch Hilfe, für den Fall, dass die Mietkaution nicht ausgezahlt wird.
Gang zum Anwalt für Mietrecht
Im Falle, dass Ihre Gemeinde keine Schlichtungsstelle hat, hilft nur ein Gang zum Rechtsanwalt, um Ihr Recht durchzusetzen. Hier auf Mietrechtsinfo.at finden Sie eine große Auswahl an Rechtsanwälten für Mietrecht in Wien, Linz, Salzburg, Graz und anderen österreichischen Bundesländern. So finden Sie ganz sicher den richtigen Anwalt für Ihr Anliegen.
Folgen für Vermieter
Wenn der Vermieter trotz der Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches die Mietkaution nicht zurückbezahlt, dann kommt er mit der Zahlung in Verzug. Als Folge dessen muss er auch die Kosten des Rechtsanwaltes für Mietrecht tragen. Falls ein Rechtsanwalt vom Mieter für die Durchsetzung des Anspruches beauftragt wird.
Wie kann ein Anwalt helfen, wenn die Mietkaution nicht ausgezahlt wird?
Wartet ein Mieter nach seinem Auszug auf die Rückzahlung seiner Kaution, kann dies in vielen Fällen sehr ärgerlich sein, denn der Mieter muss ja meist auch für eine neue Wohnung wieder Kaution hinterlegen. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, sich mit einem Anwalt für Mietrecht zur Rückforderung der Kaution zu beraten. Dabei kann ein Anwalt für Mietrecht prüfen, ob eine Begründung für die Zurückbehaltung vorliegt und ob diese im Einzelfall überhaupt rechtmäßig ist.
Für den Fall, dass eine Kaution unrechtmäßig zurückbehalten wird, kann ein Anwalt für Mietrecht den Vermieter durch ein anwaltliches Schreiben nachdrücklich zur Rückzahlung auffordern und für den Fall, dass dies erfolglos bleibt auch weitere rechtliche Schritte einleiten. Generell behalten Vermieter häufig Kautionen aus Gründen ein, die nicht rechtlich legitimiert sind. Hierbei ist gerade bei z. B. Beschädigungen an der Wohnung der Vermieter auch in Pflicht, zu beweisen, dass diese durch den Mieter verursacht wurde und dass sie außerhalb einer normalen Abnutzung liegt. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht , wenn Ihre Mietkaution nicht ausbezahlt wird.
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FAQ: Mietkaution wird nicht ausgezahlt
Der Vermieter kann die Mietkaution einbehalten, wenn nach Beendigung des Mietvertrages offene Forderungen aus dem Mietverhältnis noch nicht beglichen sind. Das können Nachzahlungen aus offenen Betriebskostenabrechnungen sein oder auch Instandsetzungskosten für Mängel oder Schäden an der Wohnung.